Mofa

Die Mofa-Prüfbescheinigung.

Schon mit 15 Jahren mobil – der erste Schritt zur eigenen Mobilität.

Was ist die Mofa-Prüfbescheinigung?

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts – sie berechtigt aber zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
  • Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung.
  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle – einsitzige, mit Elektroantrieb ausgestattete Kraftfahrzeuge für körperlich behinderte Personen mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 km/h.
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Ablauf der Ausbildung

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    Anmeldung & Beratung
    Wir klären gemeinsam, ob die Mofa-Prüfbescheinigung die richtige Wahl für dich ist.
  2. 2
    Theorieunterricht
    Grundunterricht im Umfang von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
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    Praktische Ausbildung
    Mindestens 90 Minuten bei Einzelausbildung, mindestens 180 Minuten bei Gruppenausbildung pro Gruppe – in einer Gruppe von maximal 4 Personen mit je einem Mofa für 2 Teilnehmer.
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    Prüfung
    Nach der Ausbildung legst du die Prüfung für die Mofa-Prüfbescheinigung ab – wir bereiten dich gezielt vor.

Besonderheiten im Kurs

Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs ausgebildet werden, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, darf die Ausbildung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern der Klassen AM, A1, A2 oder A erfolgen. Die praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten findet in diesem Fall trotzdem statt. Die Gruppenausbildung findet nicht im öffentlichen Straßenverkehr statt.

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Ruf uns an oder schreib uns – wir sagen dir, wann der nächste Mofa-Kurs läuft.